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Datum: 2003
Titel: Landkirchen und Landklerus im Bistum Konstanz während des frühen und hohen Mittelalters : eine begriffsgeschichtliche Untersuchung ; Rural churches and rural clergy in the bishopric of Constance during the Early and High Middles Ages - A semantic analysis
Autor*in: Julius, Harro
Beschreibung: Vorliegende Arbeit ist ein Beitrag zum genannten Thema, gestützt auf Schriftquellen. Landkirchen erscheinen als basilica, capella, ecclesia, oratorium, oratoriolum, templum und titulus. Ecclesia und basilica sind sehr früh belegt, oratorium, capella und titulus etwas später, templum erst im 11. Jahrhundert. Die Bezeichnungen sagen vorerst nichts über die Art des Baues und den (kirchen-)rechtlichen Status aus; dieselbe Kirche mag als ecclesia, dann als capella, dann wieder als ecclesia bezeichnet werden. Qualifizierungen wie basilica popularis oder publica, capellana ecclesia, ecclesia baptismalis, parochialis, plebis, popularis oder publica oder der Quellkontext lassen Aussagen über den Charakter der Kirche zu: Pfarrkirche mit allen parochialen Rechten, Tochterkirche mit einigen Pfarrechten, nur Seelsorgemittelpunkt . Ab der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts läßt parochialis eine mit allen Rechten ausgestattete Regionalpfarrei mit einem Pfarrsprengel erkennen. Geistlicher Leiter konnte ein clericus, plebanus, presbyter oder sacerdos sein. Clericus, presbyter oder sacerdos sind austauschbar; sie lassen keinen Schluß auf die Amtsstellung eines Landgeistlichen zu. Der Begriff plebanus ist indessen eindeutig. Ein clericus, presbyter oder sacerdos kann der Pfarrer, der Leutpriester einer rechtlich voll ausgebildeten Pfarrei sein, der plebanus ist es definitiv. Der Pleban erscheint erst im 12. Jahrhundert. Der Landklerus bildete keinen geschlossen sozialen Stand. Ein vom Bischof eingesetzter Pfarrer, oft aus vornehmer Familie stammend, stand hierarchisch und sozial höher als ein Pfarrvikar. Im Klerus fanden sich ignari und rudes, aber auch litterati, letztere vermehrt im Hochmittelalter. Die Landkirche im Sinne eines Prototyps war im Untersungsgebiet in der untersuchten Zeit aufgrund der Mannigfaltigkeit der Begriffe, des Rechtsstatus, der Gründungsarten, der Ausstattung, der Besitzverhältnisse und des geistlichen Personals nicht zu finden.
URI: https://www.amad.org/jspui/handle/123456789/70096
Quelle: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-opus-10516
AMAD ID: 520794
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