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„Archivum Medii Aevi Digitale - Interdisziplinäres Open-Access-Fachrepositorium und Wissenschaftsblog für Mittelalterforschung‟
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Datum: 2008
Titel: Geschworene statt Eisenprobe. Entwicklungen im mittelalterlichen schwedischen Prozess
Autor*in: Strauch, Dieter Prof. Dr.
Beschreibung: Bis 1215 war es im schwedischen Prozess üblich, den Beweis durch Eidhelfer zu erbringen. Das waren keine Zeugen der Tat, sondern Leumundszeugen, die beschworen, dass der Kläger oder der Beklagte ein ehrenwerter Mann sei. Konnten die nötigen Eidhelfer nicht aufgebracht werden, wurde der Beweis einer Straftat durch Anrufung Gottes (durch Ordal, Gottesurteil) erbracht. Nachdem das vierte Laterankonzil die priesterliche Begleitung der Ordale abgeschafft hatte, und die Kirche die bisherigen Eidhelfer, die gewöhnlich aus den Sippenangehörigen genommen wurden, der Kumpanei verdächtigte, musste man sich um neue Beweismittel kümmern. Das vierte Laterankonzil hatte in can. 8 den Inquisitionsprozess eingeführt, der die materielle Wahrheit erforschen sollte. Er wurde jetzt auch im weltlichen Prozess benutzt, um die Wahrheit zu ermitteln. Dem dienten die Ernannten (die næmnd), ein Beweisausschuss, in den ehrenwerte Männer der jeweiligen Harde gewählt wurden, welche den wahren Hergang einer Straftat ermitteln sollten. Der Prozess mit næmnd fand im 13. Jahrhundert Eingang in die schwedischen Landschaftsrechte, aber nicht nur dort, sondern es gab auch eine Bischofsnæmnd, die in causis spiritualibus (geistlichen Sachen) und in causis spiritualibus andnexis (z. B. Ehebruch, Eidsachen, falsches Zeugnis) die Wahrheit ermitteln sollten. Die Entscheidung fiel jeweils durch Mehrheitsbeschluss.
URI: https://www.amad.org/jspui/handle/123456789/67194
Quelle: https://kups.ub.uni-koeln.de/7513/1/Geschworene.pdf
AMAD ID: 543525
Enthalten in den Sammlungen:BASE (Bielefeld Academic Search Engine)
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